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Als Gebrauchswaffen werden Waffen des täglichen Gebrauchs von Bediensteten staatlicher, halbstaatlicher und privatrechtlicher Organisationen, Institutionen oder Einzelpersonen bezeichnet, die nicht dem Zweck der Kriegsführung dienen und somit nicht den Kriegswaffen zuzuordnen sind. Bei den Handfeuerwaffen kann es durchaus eine Überschneidung der Zuordnung geben. Gebrauchswaffen können beispielsweise Handfeuerwaffen, nicht tödliche Waffen, oder Hiebwaffen sein. Wichtige Kriterien für diese Waffen sind eine sichere Bedienung und schnelle Einsatzbereitschaft, ein geringes Gewicht sowie eine sichere Funktion auch unter widrigen Bedingungen (Frost, Schlamm, …). Gerade kurzläufige Faustfeuerwaffen werden meist für Selbstverteidigungszwecke eingesetzt, da sie auf Grund ihrer geringen Größe bequem, insbesondere verdeckt, zu führen sind.
Das sportliche Schießen mit Gebrauchswaffen ist für (Berufs-) Waffenträger eine willkommene Möglichkeit, ihre Fertigkeiten in ständig wiederkehrenden Übungseinheiten selbst überprüfen und perfektionieren zu können. Außerdem wird - dort wo das Führen einer Waffe erforderlich ist - gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Handhabung von Schusswaffen gewährleistet.

Steyr Mannlicher M-A1
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